Thailändisches Ruhestandsvisum
Non-Immigrant OA Visum für Ruheständler
Langzeit-Rentenvisum mit jährlichen Verlängerungsoptionen für Rentner ab 50 Jahren.
Beginnen Sie Ihren AntragAktuelle Wartezeit: 29 minutesDas thailändische Rentnervisum (Non-Immigrant OA) ist für Rentner ab 50 Jahren vorgesehen, die einen langfristigen Aufenthalt in Thailand anstreben. Dieses verlängerbare Visum bietet einen bequemen Weg zum Ruhestand in Thailand und Optionen für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung, was es ideal für diejenigen macht, die ihre Ruhestandsjahre im Königreich planen.
Bearbeitungszeit
Standard2-3 Monate Gesamtdauer
ExpressNicht verfügbar
Die Bearbeitungszeit umfasst die Frist zur Aufrechterhaltung der finanziellen Mittel.
Gültigkeit
Dauer1 Jahr
EinreisenEin- oder Mehrfacheinreise mit Wiedereinreisegenehmigung
Aufenthaltszeitraum1 Jahr pro Verlängerung
VerlängerungenJährlich erneuerbar, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind
Botschaftsgebühren
Bereich2,000 - 5,000 THB
Erst-Non-Immigrant O-Visum: ฿2,000 (einmalige Einreise) oder ฿5,000 (mehrfache Einreise). Verlängerungsgebühr: ฿1,900. Für Wiedereinreisegenehmigungen können Gebühren anfallen.
Zulassungskriterien
- Muss 50 Jahre oder älter sein
- Muss finanzielle Anforderungen erfüllen
- Keine Vorstrafen
- Muss einen gültigen Reisepass besitzen
- Muss einen Nachweis über den Wohnsitz in Thailand vorlegen
- Darf keine verbotenen Krankheiten haben
- Müssen Mittel auf einer thailändischen Bank gehalten werden?
- Darf in Thailand nicht beschäftigt werden
Visumkategorien
Option für vollständige Anzahlung
Für Rentner mit einmaliger Einzahlung
Zusätzliche erforderliche Dokumente
- ฿800,000 Einzahlung auf ein thailändisches Bankkonto
- Finanzmittel 2 Monate vor Antragstellung vorhalten
- Finanzmittel 3 Monate vor der Verlängerung vorhalten
- Bankschreiben, das die Einzahlung bestätigt
- Aktualisiertes Bankbuch/Kontoauszüge
- Alter 50 oder älter
Option für monatliches Einkommen
Für Rentner mit regelmäßiger Pension/Einkommen
Zusätzliche erforderliche Dokumente
- Monatliches Einkommen von ฿65,000
- Einkommensbestätigungsschreiben der Botschaft
- Oder 12-monatige Kontoauszüge, die Einzahlungen nachweisen
- Nachweis der Einkommensquelle
- Thailändisches Bankkonto
- Alter 50 oder älter
Kombinierte Option
Für Rentner mit kombiniertem Einkommen und Ersparnissen
Zusätzliche erforderliche Dokumente
- Kombination aus Ersparnissen und Einkommen in Höhe von ฿800,000
- Nachweis sowohl des Einkommens als auch der Ersparnisse
- Kontoauszüge/Verifizierung
- Einkommensdokumentation
- Thailändisches Bankkonto
- Alter 50 oder älter
Erforderliche Dokumente
Unterlagenanforderungen
Reisepass, Fotos, Antragsformulare, Wohnsitznachweis, Kontoauszüge
Alle Dokumente müssen in Thai oder Englisch vorliegen; andernfalls sind beglaubigte Übersetzungen erforderlich.
Finanzielle Anforderungen
Kontoauszüge, Einkommensverifizierung, Botschaftsschreiben falls zutreffend
Mittel müssen gemäß Vorschriften auf dem Konto geführt werden
Wohnsitzanforderungen
Nachweis der Adresse in Thailand (Mietvertrag, Hausregistrierung, Nebenkostenabrechnungen)
Muss aktuell sein und auf den Namen des Antragstellers lauten
Gesundheitsanforderungen
Für einige Anträge können ein ärztliches Attest und eine Krankenversicherung erforderlich sein
Erforderlich, wenn der Antrag außerhalb Thailands gestellt wird
Antragsverfahren
Erstantrag für ein Visum
Erhalten Sie ein 90-Tage-Non-Immigrant-O-Visum
Dauer: 5-7 Arbeitstage
Vorbereitung der Finanzierung
Anzahlung leisten und erforderliche Mittel vorhalten
Dauer: 2-3 Monate
Verlängerungsantrag
Beantragen Sie eine 1‑jährige Verlängerung des Rentnervisums
Dauer: 1-3 Arbeitstage
Visumerteilung
1-Jahres-Verlängerungsstempel erhalten
Dauer: Am selben Tag
Vorteile
- Langfristiger Aufenthalt in Thailand
- Option zur jährlichen Verlängerung
- Weg zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung
- Kann Ehepartner und Angehörige einschließen
- Für die Verlängerung ist keine Ausreise aus Thailand erforderlich
- Option für mehrfache Einreise verfügbar
- Zugang zu Ruhestandsgemeinschaften
- Zugang zu Bankdienstleistungen
- Zugang zum Gesundheitssystem
- Mietrechte
Beschränkungen
- Darf in Thailand nicht beschäftigt werden
- Müssen die finanziellen Anforderungen eingehalten werden?
- 90-Tage-Meldung verpflichtend
- Wiedereinreisegenehmigung für Reisen erforderlich
- Muss der Reisepass gültig bleiben?
- Kann nicht in ein Arbeitsvisum umgewandelt werden
- Muss eine thailändische Adresse beibehalten werden?
- Keine zollfreien Einfuhrprivilegien.
Häufig gestellte Fragen
Wie halte ich die erforderlichen finanziellen Mittel aufrecht?
Für den Erstantrag müssen die Mittel zwei Monate lang auf einem thailändischen Bankkonto liegen. Bei der Verlängerung müssen die Mittel drei Monate vor Antragstellung gehalten werden und dürfen nicht unter den erforderlichen Betrag fallen.
Kann ich mit einem Rentenvisum arbeiten?
Nein, eine Beschäftigung ist strikt untersagt. Sie können jedoch Investitionen verwalten und Renten‑/Pensionseinkünfte erhalten.
Wie verhält es sich mit der 90-Tage-Meldung?
Sie müssen alle 90 Tage Ihre Adresse bei der Einwanderungsbehörde melden. Dies kann persönlich, per Post, online oder durch einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen.
Kann mich mein Ehepartner begleiten?
Ja, Ihr Ehepartner kann ein Abhängigenvisum beantragen, unabhängig vom Alter. Er/sie muss einen Heiratsnachweis erbringen und die separaten Visabestimmungen erfüllen.
Wie verlängere ich mein Visum?
Sie können jährlich bei der thailändischen Einwanderungsbehörde verlängern und müssen aktualisierte Finanznachweise, den aktuellen Reisepass, das TM.47‑Formular, Fotos und einen Adressnachweis vorlegen.
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Lassen Sie uns Ihnen helfen, Ihr Thailand Retirement Visa mit unserer fachkundigen Unterstützung und beschleunigter Bearbeitung zu sichern.
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Zusätzliche Dienstleistungen
- Unterstützung bei der 90-Tage-Meldung
- Bankkontoeröffnung
- Unterstützung bei der Visumsverlängerung
- Bearbeitung der Wiedereinreisegenehmigung
- Dokumentenübersetzung
- Adressregistrierung
- Ruhestandsplanung
- Koordination der Gesundheitsversorgung
- Unterstützung bei Vermietung
- Versicherungsvereinbarung